Gefährdungsbeurteilung
Trinkwasser & Lüftungsanlagen
Wasser & Luft
Qualitätssicherung lebenswichtiger Elemente
Kaum etwas brauchen wir Menschen so grundlegend für ein gesundes Leben wie Luft und Wasser. Als Betreiber von Lüftungsanlagen oder Trinkwassersystemen kommt Ihnen die Veranwortung für einen gesundheitlich unbedenklichen Betrieb zu.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller relevanter Auflagen und Anforderungen.
Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser
Die Ziele von Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasser sind
- die Ermittlung von Ursachen für mikrobiologische Belastungen,
- die Bewertung technischer, betrieblicher und hygienischer Risiken,
- die Festlegung vonMaßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen,
- die Dokumentation für Behörden und Betreiber.
Sollten technische Werte, gesundheitsgefährdende Belastungen, Infektionen im Trinkwasser oder bauliche oder betriebliche Mängel im Trinkwassersystem auftreten bzw. nachgewiesen werden, ist eine Gefährungsbeurteilung dringend erforderlich.
Die Nichtdurchführung kann Bußgelder, behördliche Anordnungen oder sogar die Schließung der Einrichtung zur Folge haben.
Gefährdungsbeurteilung Lüftungsanlagen
Gefährdungsbeurteilungen von Lüftungsanlagen sichern verschiedene Ziele ab:
- Ist die Atemluft gesundheitlich unbedenklich?
- Können biologische, chemische oder physikalische Risiken ausgeschlossen werden?
Gleichzeitig unterstützt eine Gefährdungsbeurteilung von Lüftungsanlagen aber auch dabei, Erkrankungen durch verunreinigte oder unzureichend gewartete Anlagen frühzeitig zu erkennen. Maßnahmen zur Risikominimierung können durch die gewonnenen Erkenntnisse abgeleitet und die gesundheitliche Unbedenklichkeit gesichert werden.
Mögliche Konsequenzen
Neben gesundheitlichen Konsequenzen wie z.B. Atemwegserkrankungen, Allergien oder Infektionen können auch behördliche Auflagen oder Betriebseinschränkungen das Ergebnis verunreinigter Lüftungsanlagen sein. Betreiber haften sowohl für Schäden als auch Erkrankungen!
Wer darf Beurteilungen vornehmen?
Trinkwasser
Gefährdungsbeurteilungen für Trinkwasser können von Hygienefachleuten, Sachverständigen, Installateuren (spezielle Schulungen vorausgesetzt) sowie Umweltmediziner bzw. Hygieneingenieure vorgenommen werden.
Lüftungsanlagen
Im Fall von Lüftungsanlagen können Gefährdungsbeurteilungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), Hygienefachleute nach VDI 6022, Lüftungstechniker (Erfahrung in Hygieneinspektionen vorausgesetzt) sowie Sachverständigen für RLT-Anlagen vorgenommen werden.
Videos
Wissen
VDI 6022
Weitere Informationen zur VDI 6022 finden Sie in unserem Lexikon.
Prüfsachverständige/r
Was genau ist eigentlich ein:e „Prüfsachverständige:r“? Mehr dazu in unserem Lexikon.
Ressourcen
Weitere Leistungen
Brandschutzklappen
Gefährdungsbeurteilung
Lüftungsanlagen
Türen, Tore, Feststellanlagen
Ex-Bereiche
Hygienische Inspektion VDI 6022
Rauch- & Wärmeabzug
Wandhydranten

FAQ
Rechtliche Grundlagen?
Schwerpunkt Trinkwasser
Im Bereich Trinkwasser greift zunächst die sogenannte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Betreiber werden dazu verpflichtet, die Qualität von Trinkwasser sicherzustellen. Besonders wichtig sind die §4, §5 und §16 (7):
- § 4 TrinkwV: Keine nachteiligen Veränderungen des Trinkwassers zulässig
- § 5 TrinkwV: Grenzwerte für mikrobiologische Parameter (z. B. Legionellen)
- § 16 (7) TrinkwV: Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100 KBE/100 ml)
Schwerpunkt Luftqualität
Im Bereich Luftqualität greifen mehrere rechtliche Vorgaben und Normen ineinander, u.a. Arbeitsschutzgesetz (§5, §6), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie VDI 6022.
Ablauf eine Gefährdungsbeurteilung
Trinkwasser
A | Bestandsaufnahme
- Anlagendokumentation wird geprüft (Pläne, Wartungsprotokolle, Temperaturmessungen)
- Betreibern & Techniker werden befragt
B | Technische Inspektion
- Begutachtung der Trinkwasser-Installation (Materialien, Leitungsführung, Totleitungen)
- Überprüfung von Speichern, Filtern, Zirkulationssystemen, Warmwasseraufbereitung
- Temperaturmessung an verschiedenen Stellen
C | Risikoanalyse & Ursachenforschung
- Identifikation von Hygienerisiken und Schwachstellen
- Mögliche Ursachen: Zu niedrige Warmwassertemperaturen, Totleitungen oder Stagnationszonen, unzureichende Wartung, Biofilmbildung in Rohrleitungen
D | Maßnahmenfestlegung
- Sofortmaßnahmen
- Langfristige Maßnahmen
- Erstellung eines Maßnahmenplans mit Fristen
E | Dokumentation & Behördenmeldung
- Detaillierte Berichterstellung mit allen Prüfergebnissen
- Meldung an das Gesundheitsamt, falls erforderlich
- Empfehlungen für regelmäßige Prüfungen und Wartungsintervalle
Lüftungsanlagen (VDI 6022)
A | Bestandsaufnahme & Dokumentenprüfung
- Technische Unterlagen prüfen (Pläne, Wartungsprotokolle, Inspektionsberichte)
- Betreibern & Wartungspersonal wird befragt
B | Inspektion der Lüftungsanlage
- Zustand der Luftkanäle, Filter, Befeuchter und Wärmetauscher
- Temperatur- und Luftfeuchtemessungen
- Hygienekontrollen nach VDI 6022
- Mikrobiologische Probenahmen bei Verdacht auf Verunreinigung
C | Risikoanalyse & Bewertung
- Ermittlung, ob eine Gefahr für die Gesundheit der Nutzer besteht
- Einordnung in Risikoklassen
- Empfehlungen für sofortige oder langfristige Maßnahmen
D | Maßnahmenableitung
- Kurzfristige Maßnahmen
- Langfristige Maßnahmen
- Erstellung eines Wartungs- und Inspektionsplans
E | Dokumentation & Umsetzungskontrolle
- Detaillierte Berichterstellung mit allen Prüfergebnissen
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen
Bei Fragen zu Ablauf, Notwendigkeit oder Planung kommen Sie gerne auf uns zu!