Lüftungs­anlagen

Prüfung in Ex-Bereichen

Prüfung

von Lüftungsanlagen in Ex-Bereichen

Lüftungsanlagen in explosionsschutzgefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche) sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) jährlich zu prüfen. Die Grundlage für die Prüfung bilden in der Regel Gefährdungsbeurteilung und ein Ex-Schutzdokument.

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Wichtige Hinweise

Prüfungen von lüftungstechnischen Anlagen in Ex-Bereichen sind mit Messgeräten durchzuführen, die die für den Explosionsschutz erforderlichen Merkmale erfüllt. Bei Herrmann & Gross kommen nur Messgeräte zum Einsatz, die den Anforderungen der Ex-Schutzzone Kategorie 2 entsprechen.

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Ihr Mehrwert

Nach Abschluss unserer Prüfungen stellen wir Ihnen unseren Prüfbericht zeitnah in Wort, Schrift und elektronischer Form zur Verfügung. Gerne übernehmen wir im Rahmen unseres Prüfmanagements auch die rechtzeitige Planung nachfolgender Prüftermine inkl. Terminerinnerung.

Prüfung n. BetrSichV Benötigte Unterlagen Dokumentation
Lüftungsanlagen (Ex-Bereiche) Gefährdungsbeurteilung
Explosionsschutzdokument
Produktunterlagen
Bericht in Datei- und Papierform
Ihr Vorteil Prüfergebnis
Status-Sicherung Qualitätsmanagement eingehalten

 

Service

Kostenlos

Gerne kümmern wir uns von Herrmann und Gross um das Termin­manage­ment von Folge­prü­fungen und erinnern Sie kostenlos und planungs­sicher an anstehende Prüf­termine.

Wissen

Ex-Bereiche

Weitere Informationen rund um die Prüfung von Lüftungsanlagen in Ex-Bereichen finden Sie in unserem Lexikon.

Prüf­sach­ver­ständige/r

Was genau ist eigentlich ein:e „Prüfsachverständige:r“? Mehr dazu in unserem Lexikon.

Weitere Prüfungen

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Logo: Prüfsachverständige Alexandra Herrmann und Werner Gross

FAQ

Rechtliche Grundlagen

Für die Prüfung von Lüftungsanlagen in Ex-Bereichen sind verschiedene (rechtliche) Grundlagen und Normen heranzuziehen, u.a.:

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem vertiefenden Beitrag im Lexikon.

Wer darf prüfen?

Laut Betriebssicherheitsverordnung (§2 (6)) gelten für Personen, die Prüfungen an Lüftungsanlagen in Ex-Bereichen vornehmen, folgende Vorgaben:

(6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.

Wir. Für Sie.

Wie können wir Sie am besten unterstützen?

Schicken Sie uns kurz die wichtigsten Informationen zu Ihrer Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Mit den besten Grüßen,

Alexandra Herrmann & Werner Gross
Prüfsachverständige Dipl.-Ing. (FH)

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